AKTUELLES

Montag, 16.03.2015

Bankrecht

Widerruf von Darlehensverträgen

Trotz der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu Fehlerin in Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen sind die wenigsten Banken bereit, sich außergerichtlich mit ihren Kunden über deren bestehendes Widerrufsrecht zu einigen. Auch bei eindeutigen Sach- und Rechtslagen lassen sich zahlreiche Banken lieber verklagen als sich mit ihren Kunden zu einigen. Nichtsdestotrotz unternehmen wir grundätzlich zunächst einen oder - auf Wunsch des Mandanten - auch mehrere außergerichtliche Einigungsversuche. Leider verlaufen diese, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ergebnislos. Dementsprechend mußten wir alleine in den letzten zwei Wochen sechs Banken verklagen, darunter u.a. die Deutsche Bank, die Sparda-Bank und die PSD-Bank.

Unsere Mandanten weisen wir bei Mandatsannahme längst ausdrücklich darauf hin, daß die Führung eines Klageverfahrens gegen die Bank notwendig sein wird.

Stand: 16. März 2015

 

Autor/in: Volker v. Moers