Honorar

Die Rechtsanwälte und Steuerberater von Moers arbeiten auf Basis eines Stundensatzes oder des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Bei der Vergütung nach Stundensätzen wird nur die hier tatsächlich aufgewandte Arbeitszeit abgerechnet. Unserer Rechnung ist jeweils eine detaillierte Aufstellung über den angefallenen Zeitrahmen und die erledigte Tätigkeit im einzelnen beigefügt. So ist die Abrechnung für Sie nachvollziehbar und transparent.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für bestimmte Tätigkeiten gesonderte Gebühren vor, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert richtet. Die entsprechende Tabelle ist dem Gesetz als Anhang beigefügt. Die Gebühr erhöht sich - allerdings nicht linear - mit dem Gegenstandswert. Unser Honorar ist dann von dem tatsächlichen Aufwand unabhängig.

Unabhängig von der Art der Abrechnung klären wir Sie vor Aufnahme unserer Tätigkeit über die Höhe der voraussichtlichen Kosten auf und bieten beide Abrechnungsmodelle an, soweit es standesrechtlich zulässig ist. Auch bei der Vergütung nach Stundensätzen ist aufgrund der hier gesammelten Erfahrungen eine realistische Kostenprognose durchaus möglich.