Arbeitsrecht

In unserem arbeitsrechtlichen Dezernat sind wir darauf spezialisiert, die rechtlichen Interessen von Arbeitgebern umfassend zu vertreten und durchzusetzen. Dabei stehen wir unseren Mandanten bei der Vorbereitung und Umsetzung betrieblicher Personalmaßnahmen sowie bei allen Fragestellungen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zur Verfügung.

Unsere Kompetenzen liegen insbesondere in folgenden Bereichen: 

  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen,
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Kündigungen,
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren,
  • Beratung in Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltsfragen,
  • Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fällen,
  • Beratung in sozial- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen,
  • Beratung beim In- und Outsourcing,
  • Verhandlung und Umsetzung von Sozialplänen,
  • Beratung bei Betriebsübergängen und Umwandlungen sowie
  • Personalmanagement.

Ihr Ansprechpartner: Claus Koslowski