Ordnungswidrigkeitenrecht

Mit dem Begriff Ordnungswidrigkeitenrecht werden alle rechtlichen Probleme bezeichnet, die mit einer Ordnungswidrigkeit zusammenhängen. Bei der Ordnungswidrigkeit handelt es sich um einen Rechtsverstoß eines einzelnen, der vornehmlich mit einer Geldbuße geahndet wird.

Ordnungswidrigkeiten sind unter anderem: Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, etc. Ordnungswidrigkeiten haben neben Bußgeldern möglicherweise auch ein Fahrverbot und/oder Punkte in Flensburg im Verkehrszentralregister zur Folge.

Unsere Kompetenzen liegen insbesondere in folgenden Bereichen:  

  • Vertretung im Verfahren vor der Behörde,
  • Führung von Verhandlungen mit der Behörde,
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren,
  • Unterstützung bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und
  • Beratung in versicherungsrechtlichen Fragen.

Ihr Ansprechpartner: Claus Koslowski