Versicherungsrecht

Das Versicherungsvertragsrecht ist geprägt durch das "Kleingedruckte", also die jedem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Dort werden durch die Versicherungsunternehmen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis festgeschrieben.

Das Versicherungsvertragsgesetz bietet den Versicherungsunternehmen dabei einen erheblichen Gestaltungsspielraum, welcher gerne und ausgiebig genutzt wird. Im Ergebnis führt dies zu recht umfangreichen und komplexen Regelwerken, die dem Versicherungsnehmer schon bei der Vertragsanbahnung erhebliche Obliegenheiten und Pflichten auferlegen und im Schadensfall für den Versicherungsnehmer überraschende Einsichten bereithalten. Verschärft wird dies durch eine oftmals recht "optimistische" Darstellung des begehrten Versicherungsschutzes durch Versicherungsagenten und Makler und eine ausufernde Rechtsprechung.

Gerne beraten wir Sie zu den Voraussetzungen und zu dem Umfang eines begehrten Versicherungsschutzes und vertreten Sie bei der der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadensfall.

Im Versicherungsbereich haben wir eine der größten deutschen Versicherungen über mehrere Jahre in Großbritannien vertreten. Hierbei wurden wir auch den örtlich ansässigen Versicherungsnehmern ständig als Ansprechpartner zur Lösung auftretender juristischer Probleme empfohlen.

Ihr Ansprechpartner: Claus Koslowski