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Freitag, 23.09.2022
EuGH kippt deutsche Vorratsdatenspeicherung
Die deutsche Regelung zur anlaßlosen Vorratsdatenspeicherung ist unionsrechtswidrig. Das hat der EuGH durch sein Urteil am 20. September 2022 entschieden. Allerdings: Das Urteil öffnet Tor und Tür für neue auch nationale Regelungen, denn der EuGH ermöglicht Ausnahmen etwa bei IP-Adressen und bestätigt das „Quick-freeze“-Verfahren.
Der Europäische Gerichtshof hatte sich anlässlich einer Klage der SpaceNet AG und der Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundesnetzagentur mit der Rechtmäßigkeit der Vorschrift im deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) beschäftigt. Bereits im Jahr 2021 hat der EuGH-Generalanwalt seine Ansicht geäußert, die entsprechenden Passagen des Gesetzes seien unvereinbar mit dem Unionsrecht, da sie einen scherwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Familien- und Privatleben sowie den Schutz personenbezogener Daten darstellen. Dem folgten nun auch die Richter des EuGH.
Stand: 23. September 2022
Autor/in: Volker von Moers